Die Totalität in der Wissenschaft der Logik als unabdingbare Voraussetzung für Hegels Philosophie des Rechts

Distinctio 2 (1):23-35 (2023)
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Abstract

Auf den ersten Seiten der Philosophie des Rechts stellt Hegel fest, dass das, was zuvor in der Wissenschaft der Logik dargelegt wurde, hier nun vorausgesetzt wird. Der vorliegende Beitrag erläutert, was diese Voraussetzung bedeutet. Um das zu untersuchen, ist der Fokus auf einen bestimmten Begriff, nämlich den der Totalität gelegt. Es wird argumentiert, dass die Entwicklung in den verschiedenen Momenten der Philosophie des Rechts nicht möglich wäre ohne die vorausgehende Entwicklung der Metakategorie der Totalität in der Wissenschaft der Logik. Obwohl es zu jedem dieser beiden Bücher eine Vielzahl von Veröffentlichungen gibt, fehlt in diesen wissenschaftlichen Arbeiten über Hegel eine Ausarbeitung gerade dieser Voraussetzung, nämlich insbesondere die Rolle, welche die Totalität in der Darstellung der Rechtsphilosophie im Verhältnis zu der Darstellung in der Wissenschaft der Logik spielt. Nachdem ein allgemeiner Überblick über jedes dieser Bücher gegeben wurde, wird in diesem Aufsatz eine solche Beziehung in fünf spezifischen Momenten der Rechtsphilosophie nachgezeichnet, nämlich: Wille, Moral, ethisches Leben, bürgerliche Gesellschaft und Staat.

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Kaveh Boveiri
Université de Montréal

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