Abstract
Ein Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen ist sowohl für Forscher als auch für den jeweiligen Gesetzgeber von erheblicher Bedeutung: Erweisen sich die verschiedenen Rechtsordnungen als zu heterogen, ist die Wirksamkeit einzelner nationaler Regelungen, insbesondere, wenn sie bestimmte Forschungsverbote enthalten, massiv in Frage gestellt. Forscher, die im eigenen Land entsprechende Forschungsarbeiten nicht ausführen dürfen, werden ihre Tätigkeiten entsprechend ins Ausland verlagern. Das Gleiche gilt für die Rechtsordnungen, die Forschung an Keimbahnzellen zwar erlauben, aber gleichzeitig bestimmten Beschränkungen unterwerfen: Auch dann werden Forscher, denen eine konkrete Forschungstätigkeit im Inland nicht erlaubt ist, diese im Ausland durchführen. Im Folgenden wird zunächst die rechtliche Situation hinsichtlich Forschung an lebensfähigen Embryonen auf der einen Seite und Keimbahnzellen, insbesondere unbefruchteten Keimzellen, auf der anderen dargelegt und miteinander verglichen. Anschließend werden die verschiedenen Regelungssysteme beleuchtet und auf ihre Vor- und Nachteile hin untersucht. Schließlich wird eruiert, welche gemeinsamen Fundamentalwerte den verschiedenen Rechtsordnungen im Bereich der Forschung an Keimbahnzellen in vitro zugrunde liegen, und ob sich ein internationaler Konsens als Grundlage einer länderübergreifenden Regulierung der Materie finden lässt. Zuletzt wird untersucht, welche Anregungen sich aus diesem Rechtsvergleich für den deutschen Gesetzgeber ergeben.