Abstract
Für die Argumentation von Moralphilosophen, die die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe befürworten, spielt das Autonomieprinzip eine wichtige Rolle. Ihrer Auffassung nach verlangt der Respekt vor der Autonomie, die Entscheidung eines schwer kranken Menschen gegen die Fortsetzung des Lebens vorbehaltlos anzuerkennen. Dagegen haben verschiedene Theoretiker auf Gefahren hingewiesen, die die rechtliche Zulassung der Tötung auf Verlangen für die individuelle Autonomie mit sich bringt. Sobald der Kranke über die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe verfüge, falle ihm die Verantwortung für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen zu. In der Folge könne u. a. von Seiten der Familie die Forderung an ihn gestellt werden, den vom Gesetzgeber eröffneten Ausweg zu nutzen und sie von der Last seiner Pflege zu befreien. Die Bedenken erscheinen insofern berechtigt, als Formen sozialen Zwangs vorstellbar sind, die eine freie Entscheidung des Patienten verhindern. Allerdings vermag weder das Verbot noch die Zulassung der aktiven Sterbehilfe eine autonome Entscheidung aller Individuen zu gewährleisten. Die Abwägung der Risiken, mit denen beide Optionen behaftet sind, spricht im Ergebnis für die Legalisierung der Tötung auf Verlangen