Abstract
ZusammenfassungEine Entscheidungspflicht fordert, dass jeder Bürger die Frage nach der Organspende mit Ja oder Nein beantworten muss. Der Aufsatz prüft, ob sich eine solche Verbindlichkeit ethisch rechtfertigen lässt. Betrachtet werden mehrere Begründungsversuche: die Berufung auf das Prinzip der Hilfeleistung, die Vereinbarkeit mit dem Selbstbestimmungsprinzip, ein Konsistenzargument sowie die Frage, ob die gegenwärtige Belastung der Angehörigen für eine solche Verpflichtung spricht. Zusätzlich wird eine im Organspendediskurs verbreitete Begriffskonfusion zwischen Wollen und Wünschen untersucht. Alle Argumente für eine Erklärungspflicht erweisen sich im Vergleich mit der bestehenden gesetzlichen Regelung als nicht überzeugend.