Abstract
Die Einführung der kostenkalkulierten und landesweit einheitlich bepreisten DRGs hat die Möglichkeiten gewinnorientierter Krankenhausträger, ehemals kommunale, defizitäre Krankenhäuser in die Gewinnzone zu führen, erschwert. Diese reagieren darauf mit dem Einsatz bisher nicht gekannter Werkzeuge wie beispielsweise der Steuerung von Patientenströmen, Anreizsystemen, Gründung von Privatkliniken sowie erlösorientierten Therapien und Abrechnungen. Mittlerweile bedienen sich auch andere Trägergruppen dieser Instrumente, so dass sich die Frage stellt, ob angesichts der Wettbewerbssituation nicht gewinnorientierte Träger eines besonderen wirtschaftlichen Schutzes bedürfen, damit die bisher im Krankenhaus gültigen ethischen Prinzipien auch weiterhin Anwendung finden können