Naturrechtliche Normbegründung

In Eric Hilgendorf & Jan C. Joerden (eds.), Handbuch Rechtsphilosophie. J.B. Metzler. pp. 191-200 (2021)
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Abstract

Dass eine Norm aus dem Naturrecht begründet ist, kann entweder bedeuten, dass sie aus einem Katalog naturrechtlicher Normen entnommen oder abgeleitet ist oder dass sie vom Urheber des Naturrechts angeordnet wurde oder dass unter Rückgriff auf das Naturrecht ihre Richtigkeit und daher auch ihre Geltung bewiesen werden kann. Diese Differenzierung korrespondiert teilweise einer stark schematisierenden Einteilung, nach der man die Naturrechtsgeschichte als Aufeinanderfolge eines Rechtes aus der Natur, eines Rechtes aus der Natur des Menschen und eines Rechtes aus der Natur des Rechts zu fassen versucht. Diese Ansätze, die sich natürlich nicht genau separieren lassen und häufig ineinander greifen, waren für die Konzeption dessen, was unter Recht zu verstehen sei und wie man es bestimmen könne, zusammen mit dem römischen Recht und traditionellen Rechtsauffassungen im europäischen Raum für lange Zeit konstitutiv.

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