Abstract
In der Schweizer TierschutzVO wird definiert: »Heimtiere: Tiere, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden«. In seinem leitenden Ideal kann im Bereich der Heimtierhaltung beinahe von einem Zweck an sich gesprochen werden: Tiere werden hier um ihrer selbst willen gehalten. In der Heimtierhaltung scheint ein unmittelbares Interesse am Sich-Entfalten des Tieres bestimmend zu sein, wofür in der Tier- und Naturethik das Wort »flourishing« steht. Das Interesse daran, ein Tier ›es selbst‹ sein zu lassen und in dieser Eigenart erleben zu wollen, ist der Heimtierhaltung eigen.