Abstract
Im fünften Kapitel von Eine Theorie der Gerechtigkeit heißt es, dass sich „[d]ie politische Ökonomie […] an wichtiger Stelle mit dem öffentlichen Sektor und der richtigen Form der grundlegenden Institutionen, die die wirtschaftliche Tätigkeit regeln, mit der Besteuerung, der Eigentumsordnung, der Struktur von Märkten usw. beschäftigt“ (Rawls 1972, 299). Indem sie das tut, stützt sie sich auf „Maßstäbe zur Beurteilung wirtschaftlicher Verhältnisse und wirtschaftspolitischer Programme“ (ebd., 291), weswegen „[e]ine Theorie der politischen Ökonomie […] eine Bestimmung des öffentlichen Wohls auf der Grundlage einer Gerechtigkeitsvorstellung enthalten“ (ebd., 292) muss. Da die politische Ökonomie dementsprechend Gerechtigkeitsvorstellungen zur Bewertung von Institutionen heranzieht, versteht Rawls sie als eine zutiefst normative Disziplin.