Abstract
Die Polizei stellt eine Autoritätsinstanz des öffentlichen Raums dar. Um ordnend auf diesen Raum einwirken zu können, macht sie situativ von zugeschriebenen Handlungsvollmachten Gebrauch. In diesen Momenten folgt sie einer Logik des Durchsetzens. In der Gegenwart ist demgegenüber zu beobachten, dass die allermeisten Autoritäten der Logik des Befähigens folgen – dies zeigt sich beispielsweise in der Schule, der Kirche, dem Krankenhaus oder der privaten Erziehung. Viele Polizistinnen und Polizisten im aktiven Dienst sind mit Autoritätsbildern sozialisiert worden, die ebenfalls der Logik des Befähigens folgen. In ihrem Dienst können sie sich aber herausgefordert sehen, ihrer Autorität Ausdruck zu verleihen, indem sie auf die Logik des Durchsetzens zurückgreifen. Gerade wenn es dabei zu notwendigen Gewaltanwendungen kommt, kann dies bleibende Spuren an den Polizistinnen und Polizisten hinterlassen. Mit dem Autoritätsbegriff lassen sich diese ethischen und seelsorglichen Nachwirkungen kaum erfassen. Es stellt sich die Frage, ob der Polizeiberuf vor dem Hintergrund der gewandelten Autoritätsbilder nicht auch in Teilen als ein Professionsberuf einhergehend mit einer zur Reflexion ermutigenden Professionsethik verstanden werden kann.