Abstract
ZusammenfassungIm Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Betreuungsrechts ist eine regelhafte Stellvertretung durch Angehörige für zur Entscheidung unfähige Patienten vorgesehen. Mithilfe eines strukturierten Fragebogens wurden die Einstellungen von Tumorpatienten, gesunden Kontrollpersonen, Pflegenden und Ärzten zur Präferenz der zu bevollmächtigenden Personen ermittelt. Nur 10–20% der Befragten haben eine Patientenverfügung verfasst. Als Entscheidungbefugte im Falle akuter Erkrankung werden Angehörige und Ärzte gemeinsam genannt. Als Gesundheitsbevollmächtigte werden Ehepartner/lebenspartner bevorzugt und nichtangehörige Personen nur von einer Minderheit genannt. Die grundsätzliche Bereitschaft, als Gesundheitsbevollmächtigte Verantwortung zu übernehmen, ist hoch, erstreckt sich jedoch überwiegend auf Angehörige. Nur Ärzte sind in bis zu 50% auch für nichtangehörige Personen bereit, als Bevollmächtigte zu entscheiden. Die regelhafte Stellvertretung in Gesundheitsfragen durch Angehörige entspricht den Wünschen der Mehrheit von Tumorpatienten, gesunden Vergleichspersonen und medizinischem Personal.