Zu Geltungsansprüchen und Durchsetzbarkeit von Standards für die Interpretation literarischer Texte
Abstract
Im Anschluss an die eingehenden Diskussionen zur ›Theorie der Interpretation‹ erscheint es mir angezeigt zu sein, im Sinne einer ›fachkulturellen Praxeologie‹ danach zu fragen, welche Standards der Lehre für das literaturwissenschaftliche Studium entwickelt wurden (oder noch entwickelt werden könnten). Meine Erkundungen gehen aus von den ›Revisionen‹ in Regeln der Bedeutung. Zur Theorie der Bedeutung literarischer Texte, 2003 herausgegeben von Fotis Jannidis et al., um dann anhand von ›kodifizierenden Publikationen‹ zu prüfen, für welche Vorgaben zur Praxis der Literatur-Interpretation Geltungsansprüche – z. B. im Sinne von »Interpretationsregeln« (so Michael Titzmann) – erhoben werden. Im letzten Schritt wird geprüft, inwieweit Publikationen zur »Einführung in die Literaturwissenschaft« solche Vorgaben in normativer Hinsicht für Unterweisungen im Grundstudium übernehmen und zu ihrer Durchsetzung beitragen wollen. Eigentlich notwendige empirische Erhebungen zur aktuellen Praxis der einführenden Lehrveranstaltungen im literaturwissenschaftlichen Studium konnte ich nicht durchführen; ich stütze mich in dieser Hinsicht auf Erfahrungswissen.