Abstract
Der Beitrag untersucht zwei eng miteinander verzahnte Thesen. These 1: Die Frage, ob eine Theorie der Inklusiven Philosophiedidaktik (TIPD) additiv zu einem bestehenden Ansatz innerhalb der Philosophiedidaktik hinzugefügt oder auf ihr aufgesattelt werden kann, kann nicht eindeutig in die eine oder andere Richtung beantwortet werden und ist von daher als ergebnisoffen zu betrachten. Diese These wird ausdifferenziert. These 2: Wenn Inklusion ein Menschenrecht ist und wenn dieses Menschenrecht untrennbar mit Bildung verknüpft ist, dann sollte eine TIPD auf einen an Inklusion theoretisch und praktisch anschlussfähigen Bildungsbegriff rekurrieren. Es werden Argumente für und wider die beiden Thesen untersucht und beispielhaft in drei Dimensionen Implikationen für einen Inklusiven Philosophieunterricht dargestellt: Erstens mit Blick auf die Unterrichtspraxis, zweitens hinsichtlich der Lehrer*innenausbildung und schließlich in Bezug auf bildungspolitische Aufgaben, die sich aus den Thesen ergeben.