Abstract
Es wird versucht, die Camapsche Definitions- und Begriffslehre darzustellen, die er bei der Entwicklung seiner Konstitutionstheorie aufstellte. Camap unterscheidet zwei Hauptteile der Definitions- und Begriffslehre: den Abschnitt, der zum Konstitutionssystem gehört, und den Abschnitt, der nicht dazu gehört. Die Definitionslehre besteht wiederum aus zwei zentralen Definitionsarten: der Strukturbeschreibung, mit der das Konstitutionssystem aufgebaut wird, und der impliziten Definition, die außerhalb des Konstitutionssystems steht. Auch die Begriffslehre läßt sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: in die eigentlichen Begriffe, die die Begriffe des Konstitutionssystems bilden, und in die uneigentlichen, die nicht zum Konstitutionssystem gehören.