Springer (
1994)
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Abstract
1m Dezember 1993 veranstaltete AGOSTINO CARRINO an der Uni versitat "Friedrich II" in Neapel ein intemationales Symposium liber das Thema "Rechtserfahrung und Reine Rechtslehre". Dieses Symposium war dem Gedenken an HANS KELSENS zwanzigsten Todestag gewidmet. Das Thema wurde aus der Sicht des Privatrechts durch NATALINO IRTI (Rom), des Strafrechts durch WOLFGANG SCHILD (Bielefeld) und KURT SEELMANN (Hamburg), des Verfassungsrechts durch MICHEL TROPER (Paris), und des Volkerrechts durch DAVID KENNEDY (Cambridge USA) und RICCARDO PISILLO-MAZZESCHI (Cagliari) in Vortragen kritisch auf bereitet. STANLEY PAULSON (St. Louis USA) sollte eineh Beitrag zum Verfassungsrecht liefem. Mir war das Verwaltungsrecht aufgetragen. Wer KELSENS vielfaltige wissenschaftliche Interessen kennt, weifs auch, daB die Ausflihrungen zum Thema nicht beim Verwaltungsrecht stehen bleiben konnen. Das Verwaltungsrecht nimmt in KELSENS Schrif ten keine nennenswerte Position ein. Es diente KELSEN zumeist nur zur Veranschaulichung seiner allgemeinen rechtstheoretischen und methodo logischen Anliegen. Meine Studien zum Thema fiihrten daher aus der Rechtsdogmatik auch in die allgemeine Rechtslehre oder Rechtstheorie und in die Methodologie des juristischen Denkens. Da flir KELSEN alles Recht Staatsrecht und der Staat dem Recht gleich ist, waren auch staats rechdiche, staatstheoretische und staatspolitische Orientierungen unver meidlich.