Abstract
Von theologischer wir philosophischer Seite wird bisweilen gefordert, Vergebung müsse unbedingt sein. Darüber hinaus wird bei Psychotherapeuten die therapeutische Wirkung der Vergebung betont, so dass Vergebung im Eigeninteresse der gekränkten oder geschädigten Personen zu liegen scheint. Dabei werden Gesichtspunkte der Gerechtigkeit und der Prävention und der Selbstachtung des Opfers übersehen, wie die im Artikel aufgezeigten Vorbehalte deutlich machen können. Dabei kommt speziell die Perspektive der Geschädigten, der Opfer stärker in den Blick. Außerdem sind die einschlägigen Mahnungen im Neuen Testament, die die Unbedingtheit der Forderung nach Vergebung zu bestätigen scheinen, bei genauer Betrachtung durchaus differenzierter.