Abstract
Unserem Beitrag möchten wir eine Bemerkung von Professor José Manuel Sérvulo Correia voranstellen, mit der er sein Exposé zur Entstehung und Entwicklung des Verwaltungsrechtsschutzes in Portugal einleitet: „Hier kann nicht die Geschichte des portugiesischen Verwaltungsrechtsschutzes nachgezeichnet werden. Angesichts der Eigenständigkeit der Rechtsgeschichte als Forschungsgebiet muss eine Darstellung im Rahmen dieser Disziplin spezifische Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auf einer erschöpfenden Auswertung von Primärquellen unter Anwendung von Methoden beruhen, die vorrangig historiographischer Art und erst in zweiter Linie solche der Rechtswissenschaft sind. Diesem Anspruch wollen und können die folgenden Seiten nicht genügen, zumal wir auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte nicht besonders ausgewiesen sind. Unsere Absicht besteht vielmehr darin, auf der Grundlage der relevanten Verfassungs- und Gesetzestexte und unter Verarbeitung des einschlägigen Schrifttums mit möglichst eigenen Ansätzen die verschiedenen geschichtlichen Phasen des portugiesischen Verwaltungsrechtsschutzes zu charakterisieren und gegeneinander abzugrenzen.