Abstract
Bei der „terminalen Sedierung“ wird ein unheilbar kranker und schwer leidender Patient für den Rest seines Lebens in ein tiefes Koma versetzt. Das hierzu verwendete Morphin bzw. Midazolam kann lebensverkürzend wirken. Ist dies also eine Maßnahme, die das Leben des Patienten beendet, auf seinen Wunsch hin oder nicht? Gewöhnlich wird diese Frage mit nein beantwortet, wenn die lebensverkürzende Wirkung nur vorhersehbar, aber nicht beabsichtigt ist. Allerdings ist der Zugang der Menschen auch zu ihren eigenen Intentionen fallibel, so dass sogar ihre Selbstangaben in komplexen Fällen nicht sehr zuverlässig sind. Wenn ein Arzt sagt, dass er „beabsichtigt“, das Leben eines Patienten zu verkürzen, meint er damit möglicherweise nur, dass dieses vorhersehbare Ergebnis ein erwünschtes ist. Diese Art der Einschätzung kann nicht als solche moralisch diskreditiert werden, weil sie bei anderen allgemein akzeptierten Entscheidungen unvermeidlich ist, z. B. von einer „vergeblichen“ Behandlung Abstand zu nehmen. Legitimerweise können wir von einem Fachmann erwarten, dass er begründet handelt. Deshalb sollte unsere Klassifikation von ärztlichem Handeln als „terminale Sedierung“ oder „Beendigung des Lebens des Patienten“ nicht von den Intentionen des Arztes abhängen, sondern von den in dieser speziellen Krankheitsphase bei diesem speziellen Patienten verwendeten Dosierungen.