Abstract
Faustino Fabbianelli verfolgt in seinem Beitrag „‚Die Forderung der Gegenstände‘. Theodor Lipps’ Begriff der Gültigkeit“ im Ausgang von Rickert die Absicht, sowohl die metaphysischen als auch transzendentalen Momente aus Lipps’ Verständnis des Gültigkeitsbegriffs herauszuarbeiten und in eins damit Rickerts gegen Lipps gerichteten Vorwurf ontologischen Denkens zu begegnen. Dazu unterscheidet Fabbianelli zunächst die von Lipps aufgeführten unterschiedlichen Typen von Psychologie, wie gegenstandsbezogene empirische Psychologie oder gesetzesbezogene reine Psychologie, die sich hinsichtlich ihrer divergenten Aufgaben und verfolgten Zwecke ergeben, um von dort aus die wichtigsten Charaktere, welche Lipps‘ Forderung der Gegenstände betreffen, herauszustellen und in Hinsicht auf dessen Psychologie zu diskutieren. Darüber hinaus verfolgt Fabbianelli die Absicht, Lipps’ Begriff des Sollens als ein anderes Sollen über ein formales Verständnis hinaus zu entwickeln, in welchem das „Apriorische der Erfahrung“ mit dem des „denkenden Ich“ eben durch die Forderung der Gegenstände vermittelt wird und worin sich gleichsam die zu Beginn eröffnete Kritik Rickerts an Lipps als zu kurz gegriffen erweist. Denn dieses Apriori, so führt Fabbianelli abschließend aus, enthält formale Momente, die dem Gegenstand dennoch als solche angehören und somit ohne weiteres als Material verstanden werden können, Momente, welche Lipps auch als den „Mörtel“ des Geistes bezeichnet.