Abstract
Ausgehend von der Gegenüberstellung der Wissenschaftlichkeit der Naturwissenschaften und der Geisteswissenschaften wird argumentiert, daß Wissenschaftlichkeit nur auf der Basis einer Zusammenstellung wissenschaftstheoretischer, wissenschaftsgeschichtlicher und wissenschaftssoziologischer Kriterien definiert werden kann. Eine solche dreiteilige Definition wird skizziert, und es wird behauptet, daß dies gültig sowohl für die Naturwissenschaften als auch für die Geisteswissenschaften ist. Es folgt daraus, daß es im Prinzip keine Verschiedenheit zwischen der Wissenschaftlichkeit der einen Basiswissenschaft und der anderen gibt. Die Formulierung dreier normativer Kriterien für Wissenschaft als solche schließt den Artikel ab