Abstract
Das allgemeine Kausalprinzip findet sich bei Kant in zwei Fassungen, einer gesetzesimplizierenden („Alles in der Welt geschieht nach Gesetzen der Natur“) und einer gesetzesneutralen („Alles, was geschieht, hat seine Ursache“). Äquivalent sind die beiden Fassungen nur unter einer bestimmten kausalitätstheoretischen Annahme, nämlich der des Prinzips vom nomologischen Charakter der Kausalität. Kant hat dieses Prinzip, demzufolge jede Kausalbeziehung zwischen zwei Einzelereignissen ein striktes Sukzessionsgesetz impliziert, angenommen, doch hat er es auch begründet? In diesem Beitrag wird die Auffassung ver-treten, daß Kant den nomologischen Charakter der Kausalität weder in der Zweiten Analogie der Erfahrung noch an anderer Stelle begründet, sondern ihn vielmehr als analytischen Bestandteil des Kausalbegriffs angesehen hat. Angesichts der in der jüngeren Wissenschaftsphilosophie diskutierten Schwierigkeiten, strikte kausale Gesetze aufzutreiben (vgl. Cartwright, How the Laws of Physics Lie), wird dafür plädiert, das transzendentale Prinzip der Gleichförmigkeit der Natur in einer Weise zu verstehen, die auch mit nichtnomologischen Kausalitätsauffassungen vereinbar ist.