Abstract
Durch seine vier Jahre als Assistenzrichter am Gerichtshof von Versailles war Tocqueville zum Zeitpunkt seines Aufbruchs in die USA nicht nur theoretisch gut geschult, sondern auch mit praktischen Erfahrungen ausgestattet, um die amerikanischen Gerichte mit einem professionellen Blick zu betrachten. Sein Fokus auf das Gefängniswesen, mit dem er nach Amerika reiste, brachte ihn unmittelbar mit der Strafjustiz in Berührung und machte ihn nicht nur mit der Seite der Rechtsprechung, sondern auch mit der Strafvollstreckung vertraut. Seine Reisetagebücher zeigen, dass er seine Gesprächspartner, darunter viele Anwälte und Richter, zum Gewohnheitsrecht, zur Rolle der Jury in Zivilprozessen, zu den Kompetenzen der Geschworenen, der Macht der Richter und den Beziehungen zwischen Richtern und Jury befragte, während er mit Gefängnisreformern und Strafjustizangestellten über Haftbedingungen, die Einbindung der Gefängnisse in die örtliche Kommune und Rückfallquoten unter den Strafgefangenen diskutierte.