Abstract
ZusammenfassungVorausverfügungen sind eine Möglichkeit, die eigenen Wünsche und Entscheidungen rechtssicher für Behandlungssituationen zu dokumentieren, in denen der Betroffene aufgrund von Krankheit nicht in der Lage ist, den eigenen Willen frei zu äußern. In akuten Krankheitsphasen kann der vorausverfügte Patientenwillen in Konflikt mit einer gerichtlich verfügten Unterbringung treten. Hierdurch kann sich die rechtliche Situation ergeben, dass akut psychisch kranke Patienten stationär in der Psychiatrie untergebracht, aber nicht medizinisch behandelt werden. Die Kosten einer solchen stationären Unterbringung ohne Behandlung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Der Text stellt den Konflikt dar, der sich aus dem Respekt vor der autonomen Ablehnung einer Behandlung, die durch die Patientenverfügung ausgedrückt wird, und der rechtlich verfügten Unterbringung schwer psychisch kranker Patienten in der stationären Psychiatrie gegen ihren natürlichen Willen ergibt. Als mögliche Lösung dieses Konflikts werden abschließend gemeinsam getragene Behandlungsvereinbarungen zwischen Arzt und Patient empfohlen.