Abstract
Der Begriff der Bürger*in als freie und gleiche Person ist – neben der Idee der „Gesellschaft als eines fairen generationenübergreifenden Systems der Kooperation“ und dem Begriff einer wohlgeordneten, durch eine politische Gerechtigkeitskonzeption integrierten Gesellschaft – einer der drei tragenden Grundbegriffe der Gerechtigkeitstheorie des politischen Liberalismus. Der Begriff der Bürger*in steht für den politischen Begriff der Person. Die Differenzierung zwischen (moralischer) Person und Bürger*in ist eine der wichtigsten begrifflichen Innovationen im Übergang zum Politischen Liberalismus. Sie besitzt entscheidendes argumentatives Gewicht für Rawls‘ Vorhaben, seine Gerechtigkeitskonzeption als politische Konzeption zu reformulieren, d. h. unabhängig von umfassenden liberalen Anschauungen und damit zustimmungsfähig aus der Perspektive einer Vielzahl unterschiedlicher, auch dezidiert nichtliberaler umfassender Lehren.