Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Behinderung immer als Form von Leid betrachtet werden muss. Mit Hilfe einer Unterscheidung zwischen absoluten und komparativen Einschränkungen des Wohls wird aufgezeigt, dass die bloße Tatsache einer vorliegenden medizinischen Schädigung nicht hinreicht, ein Urteil über das absolute Wohl einer Person zu treffen. Es werden verschiedene Argumente geprüft, warum Behinderung dennoch generell negativ bewertet werden sollte. Diese werden zurückgewiesen. Abschließend wird eine Überlegung eingeführt, wonach gleichwohl bestimmte Formen der Behinderung als objektive Beeinträchtigungen des Wohls zu gelten haben, nämlich dann, wenn basale Fähigkeiten betroffen sind