Abstract
In der ethischen und rechtlichen Debatte um den möglichen Einsatz neuer Techniken zur Genomeditierung spielt der Begriff der genetischen Veränderung eine zentrale Rolle. Während im Bereich der grünen Gentechnik intensive Debatten um seine Bedeutung geführt werden, wird dieser Umstand im Kontext gentechnischer Interventionen am Menschen weitgehend ausgeblendet. Der Aufsatz expliziert drei mögliche Bedeutungen genetischer Veränderung, namentlich: ein prozessuales, ein diachrones sowie ein klassenbezogenes Verständnis. Anhand zweier Szenarien zukünftig erwartbarer Keimbahninterventionen wird anschließend exemplarisch gezeigt, welche Konsequenzen die Begriffe für die Kennzeichnung humaner Embryonen als genetisch veränderte Entitäten haben und was dies jeweils für eine ethische und rechtliche Bewertung von Keimbahninterventionen bedeuten würde. Dabei ergeben sich jedoch für jeden der Begriffe logische, konzeptionelle sowie Anwendungsprobleme, die es problematisch erscheinen lassen, Maßnahmen der Genomeditierung überhaupt unter Verweis auf einen Begriff der genetischen Veränderung rechtlich oder ethisch zu bewerten. Soll dieser Bezugspunkt dennoch aufrechterhalten werden, ist unter pragmatischen Gesichtspunkten letztlich nur ein prozessuales Verständnis genetischer Veränderung plausibel.