Abstract
ZusammenfassungGegenüber dem Einsatz der DNA-Phänotypisierung in der Strafverfolgung gibt es Bedenken hinsichtlich der epistemischen Zuverlässigkeit, der Diskriminierung, des Datenschutzes sowie der informationellen Selbstbestimmung. Tatsächliche Opfersituationen stehen dabei nicht im Vordergrund. Bei der normativen Analyse der Möglichkeiten und Grenzen der forensischen DNA-Phänotypisierung hat es aber gerade um die Vermeidung beziehungsweise Begrenzung von Leiden und komplexen Opfersituationen zu gehen, die auch nach der Straftat dynamisch bleiben. Die konkrete Gestaltung der Strafverfolgung entscheidet darüber, welche Ausmaße die Opfersituation annimmt beziehungsweise annehmen wird.