Abstract
Warum und was Ethiker im Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei lehren, wird in diesem Kapitel aus verschiedenen Blickwinkeln erörtert. Ethisch relevante Formulierungen in der Polizeidienstvorschrift 100 VS-NfD bieten eine erste Begründung. Die im Curriculum des Masterstudienganges verankerten ethischen Lehrinhalte machen es evident, dass eine Mitwirkung von Ethikern erforderlich ist. Die Vereinbarungen der beiden Kirchen mit der DHPol über Lehrbeauftragte stellen dieses Erfordernis auf eine rechtliche Grundlage. Die Verzahnung der ebenfalls relevanten Polizeiseelsorge mit den Fürsorgeverpflichtungen des Dienstherrn sind weitere Begründungen für das Wirken der Kirchenvertreter. Konkretisiert wird dies an einem wichtigen Teilausschnitt ihrer Arbeit, nämlich der Mitwirkung in der polizeilichen Führungslehre in berufsethischen Fragestellungen. Ein Diskurs über die Bedeutung und Auswirkungen von Integrität und Loyalität für die polizeilichen Führungskräfte in der Praxis verweist auf die Sinnhaftigkeit der Befassung mit berufsethischen Fragen in der Lehre. Ein kurzer Vergleich der Sachstände über Bildung von Berufsethik in den Polizeien der USA und in Deutschland, der einen ziemlich guten Sachstand für Deutschland aufzeigt, schließt das Kapitel ab.