Abstract
Gegenüber der verbreiteten Auffassung, daß unter einem Sachverhalt das zu verstehen ist, was Frege einen Gedanken nennt, wird die Auffassung verteidigt, daß der in einem Satz ausgesagte Sachverhalt als eine extensionale Größe von dem in dem Satz ausgedrückten Gedanken als einer intensionalen Größe zu unterscheiden ist, wobei diese Unterscheidung auf folgenden Identitätskriterien beruht: Die in zwei Sätzen ausgesagten Sachverhalte sind genau dann identisch, wenn die beiden Sätze unter denselben Bedingungen wahr sind. Die in zwei Sätzen ausgedrückten Gedanken (oder Propositionen) hingegen sind genau dann identisch, wenn demjenigen, der die beiden Sätze versteht, die Bedingungen ihrer Wahrheit in derselben Weise gegeben sind. Diese Auffassung erlaubt es, anstelle des Wahrheitswertes, den ein Satz hat, den Sachverhalt, dessen Bestehen oder Nicht-Bestehen die Wahrheit bzw. Falschheit des Satzes bedingt, als das zu betrachten, was Frege zur Unterscheidung vom Sinn des Satzes dessen Bedeutung nennt.