Abstract
Obwohl der individuellen Selbstbestimmung in der Gesundheitsversorgung eine sehr hohe Bedeutung zukommt, gilt dieser Grundsatz im Rahmen der Pädiatrie nur eingeschränkt. Das hat damit zu tun, dass Kinder und Jugendliche medizinische Entscheidungsfragen abhängig von ihrem Alter und der individuellen Reife oftmals nicht in voller Konsequenz erfassen können. Sie sind somit in besonderem Maße auf Fürsorge angewiesen. Gleichzeitig haben Kinder und Jugendliche aber in aller Regel eine sehr klare Meinung zu der anstehenden Frage, die von dem in fürsorglicher Absicht Bestimmten abweichen kann. Daraus ergeben sich Spannungen, die zugleich eine ethische Dimension beinhalten. Wird dem im klinischen Alltag nicht adäquat begegnet, so kann dies leicht zu Einbußen bei der ethischen Versorgungsqualität führen. Deswegen handelt es sich hierbei um ein Thema für die Klinische Ethik. Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) wurde durch das Klinische Ethik-Komitee deshalb ein normativer Rahmen entwickelt, der in diesem Spannungsfeld zwischen Autonomie und Fürsorge Orientierung geben soll: Die „Ethischen Grundsätze zur Beachtung des Patient:innenwilles bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen“. Der vorliegende Beitrag ordnet das Dokument in den theoretischen Kontext ein, beschreibt seine Bedeutung im Rahmen der Klinischen Ethikarbeit am UKE und diskutiert die damit erzielbare Wirkung.