Abstract
Ausgehend von historischen und sozialtheoretischen Befunden rekonstruieren wir zunächst in skizzenhafter Form, wie es zu einer Konstruktion von Behinderungen als Verkörperungen einer Mangelhaftigkeit anthropologischen Ausmaßes gekommen ist. In Anschluss hieran vertreten wir die These, dass Behinderung eine kulturelle Norm darstellt, die der Kultur selbst Grenzen setzt. Nicht der Mensch stellt das „eigentliche“ Mängelwesen dar, sondern die gesellschaftliche Kultur vorenthaltener oder eingeschränkter Teilhabe sowie die pädagogische Kultur mangelhafter Bildungsmaßnahmen. In ethischer Hinsicht begründen wir diese These von der Verantwortung gegenüber dem Anderen her, dessen Andersheit wir als irreduzibel bzw. radikal fassen. Wir schließen mit einer kurzen Reflexion über die Frage, wie sich dieser veränderte Zugang zu Menschen mit Behinderungen bildungstheoretisch fassen lässt.