Abstract
Eingangs wird die Pflicht zum Rechtsgehorsam näher bestimmt und die Anforderungen, denen ihre theoretische Begründung zu entsprechen hat, dargelegt. Anschließend wird das Fairnessprinzip ausgehend von den Formulierungen, die sich in den Arbeiten von Hart und Rawls finden, erläutert. Im nächsten Schritt wird dann seine Anwendung auf die staatliche Gemeinschaft als Grundlage einer individuellen Pflicht zum Gesetzesgehorsam betrachtet. Darauf aufbauend wird die einflussreiche Kritik, die Robert Nozick an der Fairnesstheorie geübt hat, vorgestellt und erörtert. Danach gilt es den Versuch verschiedener zeitgenössischer Vertreter der Fairnesstheorie, die Einwände Nozicks zu entkräften, einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Im letzten Abschnitt wird die Argumentation resümiert und die Begründung individueller Fairnesspflichten im Rahmen der staatlichen Gemeinschaft abschließend bewertet.