Abstract
ZusammenfassungDie Schweigepflicht, einer der Grundpfeiler medizinischer Ethik, spielt in der aktuellen Diskussion um die Verbesserung des Kinderschutzes eine zentrale Rolle. Unklare und mehrdeutige gesetzliche Regelungen und Handlungsanweisungen, wie mit Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung umzugehen ist, wenn die Sorgeberechtigten eine weitergehende Hilfe ablehnen, werden als Hindernis für einen wirksamen Kinderschutz betrachtet. Aus der schwer durchschaubaren Rechtslage resultieren für Angehörige der Gesundheitsberufe regelmäßig Handlungsunsicherheiten, die im Einzelfall notwendige Hilfe verzögern oder gar verhindern könnten. Neue Gesetze auf Länderebene haben deshalb im Sinne eines verbesserten Kinderschutzes eine Erhöhung der Rechtssicherheit sowie eine Förderung der Vernetzung der beteiligten Akteure zum Ziel. Wenn auch einigen der Gesetze ein gewisses Klarstellungspotenzial zugebilligt werden kann, ist doch im Augenblick ihr Beitrag zu mehr Rechtssicherheit im Umgang mit Kinderschutzfällen noch als sehr eingeschränkt zu betrachten. Ein Bundesgesetz, welches die Intention hatte, die heterogenen Landesnormen durch eine bundeseinheitliche Regelung zu ersetzen, ist wenigstens in der letzten Legislaturperiode gescheitert.