Abstract
Aktuell neigen Hochschulen dazu, die Bedarfe Studierender im Rahmen zielgruppenspezifischer Maßnahmen regulieren zu wollen. Von einem inklusiven Ansatz, im Sinnes eines „Designs für Alle“ sowohl in baulicher, technischer und medialer, als auch pädagogischer Hinsicht, ist dieses Vorgehen weit entfernt. Wollen die Hochschulen die Verschiedenheit ihrer Angehörigen wertschätzen und eine qualitativ hochwertige und diskriminierungsfreie Partizipation an der Bildung auch für Studierende mit Behinderungen ermöglichen, so müssen sie sich als Organisation von dieser additiven zielgruppenspezifischen Sichtweise lösen. Statt Barrierefreiheit zum Problem einzelnen Experten zu machen, bedarf es eines mehrperspektivischen Blickes auf die Herausforderungen und holistische statt zielgruppenspezifische Lösungsansätze. Diese müssen auch die didaktischen Aspekte zugänglicher Lehre und die daraus entstehenden Möglichkeiten für autonomes Handeln und Partizipation in den Blick zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die in Hinsicht auf Lehr-Lernsettings spezifische Bedarfe haben können. Wie Lehrende diesen Bedarfen und Rechten Studierender mit Beeinträchtigungen Rechnung tragen können und welche Maßnahmen und Ansätze sinnvoll sein können soll hier erörtert werden.