Psyche 74 (7):488-500 (
2020)
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Abstract
Die Verrechtlichung der Psychotherapie setzt die Praxis der Psychoanalyse unter Formalisierungsdruck. Aus Freuds schillerndem Begriff der Diskretion ist eine gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit von Berufsgeheimnisträgern geworden, was ein Dilemma schafft zwischen den Interessen einer Wissenschaft, die über ihr Tun öffentlich Rechenschaft ablegen muss, und der absoluten Privatheit einer psychoanalytischen Behandlungsbeziehung. Die bisher diskutierten Lösungen (»informed consent«, Anonymisierung, »thin or thick disguise«) werden als mehr oder weniger schlechte Kompromisse gesehen.