Abstract
Diese Abhandlung ist eine Ergänzung zum Abschnitt IIB meiner Abhandlung über "Die Giltigkeit von Aussagen" , S. 54-80). Die Giltigkeit von Normen bedarf einer ausführlicheren Begründung, weil sie problematisch erscheint. Eine Begründung von Normen wird durch den teleologischen Gesichtspunkt möglich: Wenn ein allgemein angestrebtes Ziel vorliegt, dann ergeben die Bedingungen für seine Erreichung Normen des Verhaltens, die von jedem anerkannt werden müssen, der das Ziel erreichen will. Das wird für die Normen gezeigt, welche das Verfahren der Erkenntnisbildung bestimmen; für die moralischen Normen, deren Begründung gegenüber der im zweiten Teil der "Grundlagen der Erkenntnis und der Moral"* verbessert wird; für die Normen des Rechts und schließlich für ästhetische Normen